Kosmetika: Tierversuche in Deutschland

am Montag, 28 Januar 2013. in Allgemein

Kosmetika: Tierversuche in Deutschland

Wer schön sein will, muss leiden? Wenn es um Kosmetika geht, müssen in Deutschland trotz Bestrebungen der Tierschutzorganisationen noch immer Tiere zugunsten der menschlichen Schönheit leiden. Doch wer achtet schon darauf, woher seine Kosmetik stammt? Frage dich einmal selbst, ob Tiere für deine Schönheit leiden mussten.

Gesetzeslücken: Tierversuche trotz Verbot

1986 wurden Tierversuche für dekorative Kosmetika per Tierschutzgesetz verboten. Die schwammige Formulierung hatte es der Kosmetikindustrie ermöglicht, weiterhin Tierversuche durchzuführen, denn bei den sogenannten pflegenden Kosmetika waren die Tests weiterhin erlaubt. Dekorative Kosmetika wie Lippenstift oder Lidschatten wurden kurzerhand ebenfalls als „pflegend“ bezeichnet. 1998 wurde das Verbot auf alle Kosmetikprodukte erweitert. Dennoch gab es erneut eine Gesetzeslücke: Produkte und Rohstoffe, die unter das Chemikaliengesetz fallen, waren ebenso ausgenommen wie Rohstoffe, die auch zur Herstellung anderer Produkte Verwendung fanden.

Kosmetikrichtlinien ab 2003

Mit der Richtlinie „2003/15/EC“ herrschte ab September 2004 ein europaweites Test-Verbot für kosmetische Fertigprodukte und ein Verkaufsverbot für an Tieren getesteten Produkten und Rohstoffen, sofern alternative Methoden verfügbar waren. 2009 wurde das Gesetz nochmals erweitert, umfasste jedoch nicht alle Verfahren. Demnach dürfen in Deutschland weiterhin verschiedene Tierversuche mit Kosmetika und deren Rohstoffen durchgeführt werden. Eine erneute Gesetzesänderung ist ab März 2013 angedacht, viele Hersteller wehren sich jedoch dagegen.

Tierversuche in Deutschland und Europa

  • Akute und chronische Toxizität
  • Haut- und Schleimhautreizungstests
  • Hautallergietests
  • Fototoxizität
  • Teratogenität
  • Kanzerogenität
  • Hautabsorption

Von Tierversuchen sind in der Kosmetikindustrie vor allem Nagetiere betroffen. So wird Ratten und Mäusen die auf Toxizität zu prüfende Substanz über eine Magensonde oder über mehrere Wochen mit der Nahrung eingegeben. Schlimmstenfalls leiden sie bereits einige Minuten an Krämpfen, Durchfall und Lähmungserscheinungen. Kaninchen müssen für Haut-, Schleimhaut- und Augenreizungstests herhalten. Sie bekommen die zu prüfende Substanz auf die geschorene Haut aufgetragen oder in die Augen geträufelt. Entzündungen und Verätzungen bis hin zur Blindheit sind keine Seltenheit. Meerschweinchen sind die Kandidaten für Hautallergietests und die hautschädigende Reaktion einer Substanz auf UV-Strahlen, Ratten und Kaninchen dürfen die frucht- und keimschädigende Wirkung testen, Ratten und Mäuse die Krebs auslösenden Eigenschaften von Substanzen.

Wie sinnvoll sind Tierversuche?

Kritiker sind der Ansicht, dass die Tests überflüssig sind, da sich die Tiere anatomisch zu sehr vom Menschen unterscheiden. Die Industrie hingegen begründet die Tierversuche damit, nur so die Unbedenklichkeit und Verbrauchersicherheit garantieren zu können. Da es durch Kosmetika dennoch immer wieder zu allergischen Reaktionen und Langzeitschäden beim Menschen kommt, sehen sich die Kritiker bestätigt.

Gewinnmaximierung und Selbstschutz

Tatsächlich dienen Tierversuche in der Kosmetik-Industrie in erster Linie dem Schutz der Hersteller. Indem die Rohstoffe und Produkte auf diese Weise getestet werden, sichert sich der Hersteller gegen eventuelle Schadensfälle ab. Weiterhin geht es bei der Entwicklung neuer Produkte darum, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und den Umsatz zu steigern. Aus diesem Grund werden statt jahrzehntelang bewährten Rohstoffen stets neue Substanzen zur Produktion verwendet.

Alternative Möglichkeiten

Statt der Tierversuche hätten die Hersteller die Möglichkeit der sogenannten „In-vitro-Methode“. Dabei werden die Tests beispielsweise an Zellkulturen in Reagenzgläsern durchgeführt. Tierschützer halten diese Methode nicht nur für ethisch unbedenklicher, sondern auch für billiger und zuverlässiger.

Tierversuchsfreie Kosmetika

Der Deutsche Tierschutzbund führt eine „Positiv-Liste“. Diese umfasst Kosmetika, die ausschließlich Substanzen beinhalten, die seit 1979 nicht mehr an Tieren getestet wurden. Weiterhin gibt es den „Humane Cosmetic Standard“. Dabei handelt es sich um ein Siegel, welches ab einem vom Hersteller angegebenen Stichtag die tierversuchsfreie Herstellung der Produkte garantiert. Die Kontrolle und Vergabe des Siegels erfolgt durch unabhängige Kontrollinstanzen.

Kommentare (1)

  • Anna

    Anna

    04 Oktober 2016 um 18:42 |
    Vielen dank für den tollen Artikel. Bevor ich was kaufe informiere ich mich immer ob Tierversuche dahinter stecken oder nicht. Und kaufe auch kaum spontan. Aber leider kann man sich nicht immer sicher sein. Es sollen keine Tiere leiden.

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